#DSGVO

Um die Rechte von Menschen im Internet zu stärken, trat im Mai 2018 die europaweit gültige Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, kurz: DSVGO. Darin werden Websitebetreibende gesetzlich dazu verpflichtet, die Umsetzung des Nutzerrechtes auf wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft über die Verwendung von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Das betrifft beispielsweise Daten, die durch Cookies generiert werden. Über die Anwendung dieser “Datensammler” muss in einer Datenschutzerklärung im Impressum transparent aufgeklärt werden. Dort müssen ebenfalls Kontaktdaten des Websitebetreibenden hinterlegt sein, um direkt Kontakt aufnehmen zu können. So können Menschen auch im Internet Ihr Recht auf Auskunft geltend machen und sich vor Betrug schützen. Rechtlich sind Impressum und Datenschutz somit nicht mehr voneinander zu trennen und die korrekte Umsetzung ein Muss auf jeder gewerblichen oder geschäftstreibenden Website, um sich nicht strafbar zu machen.